Verfahrensgebühr des Unterbevollmächtigten bei Streitgenossen.

  • Guten Morgen,

    leider kann mir mein RVG-Kommentar nicht weiterhelfen und bei der Suche hier im Forum bin ich auch nicht fündig geworden. Ich denke, meine "Tür" ist einfach der wörtliche Gesetzestext, aber ich bin mir total unsicher.

    Fall: 1 Kläger gegen 3 Beklagte. Es wurde ein Vergleich geschlossen. Nach diesem tragen der Kläger 5/6 der Kosten und die Beklagten 1/6 der Kosten als Gesamtschuldner. Der Streitgegenstand war für alle 3 Beklagten gleich.

    Der Beklagtenvertreter ist nicht ortsansässig und hat zum Gerichtstermin einen Unterbevollmächtigten geschickt. Dessen Kosten werden abgerechnet mit 0,65 Verfahrensgebühr zzgl. 0,60 Erhöhungsgebühr wegen 3 Auftraggebern.

    Meiner Ansicht nach ist die Erhöhung keine eigenständige Gebühr sondern Verfahrensgebühr zzgl. Erhöhung ergeben eine einheitliche erhöhte Verfahrensgebühr. Der Hauptbevollmächtigte erhält so bei 3 Auftraggebern eine 1,9 Verfahrensgebühr. Der Unterbevollmächtigte erhält nach Nr. 3401 VV-RVG die Hälfte der Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächtigte, somit 0,95 Verfahrensgebühr nicht jedoch die abgerechnete 1,25 Verfahrensgebühr.

    Sehe ich das richtig - oder liege ich total daneben?

    Rettet die Erde! Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!

  • Nein, du liegst nicht richtig.

    Du halbierst nur die ursprüngliche Verfahrensgebühr und erhöhst sie dann um die 0,6 (vgl. Gerold/Schmidt, 19. Auflage, Nr. 2008 VV-RVG, Rn. 250).

    Den Mod würde ich bitten, dass Thema ins Kostenforum zu verschieben.

  • :zustimm:

  • Danke für den Hinweis, so bleibt mir wenigsten ein blöder Kommentar des Anwaltes erspart. :oops:

    In meinem Gerold/Schmidt steht es jedoch nicht drin - er ist von 2004.
    Ich habe gleich mal einen aktuellen Kommentar in der Verwaltung geordert.

    Rettet die Erde! Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!

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