Hallo,
ich habe einige Fragen zu einer Klageschrift mit Auslandsbezug. Die Übersetzung ist wegen der Anlagen unverhältnismäßig teuer. Das Gericht will einen Kostenvorschuss. Ich will deshalb die Anlagen der Klage zurücknehmen (sie sind für Klageinhalt nicht unbedingt erforderlich).
Kann ich die Anlagen der Klagschrift einfach zurücknehmen bzw. löschen? Funktioniert das im Wege der Klageänderung?
Vielen Dank,
Armin