Hallo zusammen.
Habe im September einen Pfüb erlassen aufgrund eines Kostenfestsetzungsbeschlusses. Schuldnerin ist eine Stiftung Ltd., an die m.E. auch wirksam zugestellt wurde (nämlich an den im Titel bezeichneten Direktor).
Jetzt schreibt der Schuldner mir, dass die Zustellung nicht wirksam gewesen sein dürfte, da die Stiftung einen neuen Direktor hat. Die Gläubigerin erklärt natürlich, dass sie bis zum Abschluss des Verfahrens keine Kenntnis von der Neubestellung des Direktors hatte.
Schuldner legt mir jetzt einen Handelsregisterauszug auf englisch vor, aus dem ich erkennen kann, dass die Gesellschaft jetzt wohl durch einen neuen Direktor vertreten wird, aber nicht seit wann genau.
Frage: Kümmert mich das alles jetzt eigentlich? Also muss ich den Pfüb evt. wegen fehlerhafter Zustellung des Titels aufheben?? Und wenn ja, was muss mir dafür nachgewiesen sein? Brauche ich nicht zumindest einen Handelsregisterauszug auf deutsch?
Zudem hat der Schuldner ja auch nicht wirklich Rechtsmittel eingelegt, eben nur geschrieben, dass die Zustellung unzulässig gewesen sein "dürfte". Oder lege ich das entsprechend als Erinnerung aus??
Danke schon mal!