Hallo,
ich habe einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss (Umstellung nach §2 Unterhaltstitelanpassungsgesetz). In diesem wird ein Beschluss des JA über 115 % des Regelbetrages nach §1 RbVO dahingehend geregelt, "dass die Anrechnung von kindbezogenen Leistungen ... unterbleibt ....".
Mir liegt nun der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vor. Beigefügt ist lediglich dieser Umstellungsbeschluss. Reicht der aus oder brauche ich auch den ursprünglichen vollstreckbaren Unterhaltstitel?