Herausgabeanspruch ?

  • Guten Abend, ein gesundes Neues und erfolgreichen ZV Jahr [Blockierte Grafik: http://www.foreno.de/images/smilies/icon_smile.gif]

    Zur Sache:
    Ich habe hier einen Schuldner, bei dem ich beim AG gepfändet habe, natürlich erfolglos, trotz 1700€ Einkommen. 5 Unterhaltsberechtigte ( 4 Kind + Ehefrau).

    Die Frau bekommt, aufstockend ALG II, bringt es, was, auf Antrag die Frau unberücksichtigt zulassen ? Ich denke eher nicht, weil ihr ALG II richtet, sich nach seinem Einkommen.

    Zum anderen ergeht sein Lohn auf das Konto der Schwiegermutter des Schuldners. Ich habe daraufhin den Herausgabeanspruch des Schuldners gepfändet. Nun habe ich die Drittschuldnererklärung erhalten und die Schwiegermutter des Schuldners gibt an, selbst Forderungen zu haben. Aufgelistet sind hier eine Menge Sachen, wie Miete, Strom, und sonstige Ausgaben. In einem Zusatzschreiben des DS Anwalts, wird angegeben das die Kontoinhaberin, jeden Monat in Vorleistung geht und vom Schuldner alle offenen Rechnungen (Miete, Telefon, Strom, usw.) bezahlt und somit Forderung entsteht, sie kauft auch die Lebensmittel ein, bzw. leiht der Schuldner sich, vertraglich jeden Monat Geld. Wenn sei Arbeitseinkommen bei der Schwiegermutter eingeht verrechnet sie dieses mit Ihrer Forderung und es würde angeblich nichts mehr übrig bleiben. Eine exakte Abrechnung aus 12.12 habe ich hier liegen.

    Kann ich hier was dagegen tun? Die Forderung entsteht ja jedes Mal neu, und zwar vor der Lohnzahlung somit hat die Schwiegermutter jedes Mal erneute Forderung gegen den Schuldner und tritt somit in den Vorrang?

    Es ist doch aber so, das neue Forderungen, hinten anstehen, daher spiele ich mit einer Drittschuldnerklage , aber wenn die erfolgt wird wahrscheinlich das Geld auf ein anderes Konto verwiesen und wir fangen von vorne an ?

    Konto hat der Schuldner keins. Er würde laut E.V,. keins bekommen.

  • hi,

    schreib die bank der schweigermutter an und verweise auf § 154 Abs. 1 AO.

    ich hatte damit IMMER erreicht, dass die bank (in deinem fall die bank der schweigermutter) die zahlungen künftig zurückgewiesen hat und der schuldner dadurch gezwungen war, sich was anderes einfallen zu lassen (eigenes konto eröffnen). dann kannst du nach ermittlung der neuen bankverbindung gleich wieder einen pfüb raushauen :)

    bei bedarf schicke ich dir einen entwurf als pn

  • hi,

    schreib die bank der schweigermutter an und verweise auf § 154 Abs. 1 AO.

    ich hatte damit IMMER erreicht, dass die bank (in deinem fall die bank der schweigermutter) die zahlungen künftig zurückgewiesen hat und der schuldner dadurch gezwungen war, sich was anderes einfallen zu lassen (eigenes konto eröffnen). dann kannst du nach ermittlung der neuen bankverbindung gleich wieder einen pfüb raushauen :)

    bei bedarf schicke ich dir einen entwurf als pn

    Toll, und was bringst, außer Arbeit und kostet zudem noch Geld. Wenn bei dem AE nichts pfändbar ist, dann auf dem Konto doch nur dann, wenn er es verpennt eine Bescheinigung vorzulegen.

    Außerdem ist der Name wohl weder falsch noch erdichtet.

  • die diskussion hatten wir vor längerer zeit schon einmal. ich kann nur von meiner eigenen (praktischen!!) erfahrung berichten. zwangsvollstreckung heißt auch, druck auszuüben. und zwar soviel druck, dass der schuldner irgendwann einsieht, dass es auf dauer besser ist, sich mit dem gläubiger zu einigen.

    wenn man deiner einschätzung folgt, wäre es für 80% der gläubiger besser, mit dem titel im winter das wohnzimmer zu heizen. zwangsvollstreckung kostet immer ein paar eur und auch ein bisschen arbeit.

    soviel aus der praxis!

    im übrigen gehts hier nicht um einen erdichteten oder erfundenen namen.

  • die diskussion hatten wir vor längerer zeit schon einmal. ich kann nur von meiner eigenen (praktischen!!) erfahrung berichten. zwangsvollstreckung heißt auch, druck auszuüben. und zwar soviel druck, dass der schuldner irgendwann einsieht, dass es auf dauer besser ist, sich mit dem gläubiger zu einigen.

    wenn man deiner einschätzung folgt, wäre es für 80% der gläubiger besser, mit dem titel im winter das wohnzimmer zu heizen.

    soviel aus der praxis!

    Die Frage ist doch wie viel Geld die Verfolgung aussichtsloser Forderungen verschlingt und was dabei raus kommt. Wenn das jemand aus einer Behörde macht, dann tritt die Wirtschaftlichkeit in den Hintergrund. Da wird am Ende des Jahres nur mit den Zahlen gewedelt, die eingefahren wurden. Die Kosten dafür werden nicht erwähnt. Zudem spiegeln sich in diesen Zahlung auch die Fälle wieder, die auch problemlos beigetrieben werden konnten. Wie viel Geld verpulvert wird um uneinbringbare Forderungen beizutreiben, fällt ebenfalls unter den Tisch.

    Aber jeder wie er es mag.

  • nun ja, stimmt schon. briefporto 0,58 EUR ist schon sehr happig, stimmt. ok, dazu noch ca. 5 Minuten um die Vorlage abzuschreiben, die ich joggellive gemailt habe. (außer er kopiert sie raus. dann würde ich insgesamt 1 minute arbeitszeit ansetzen). man kann drüber streiten, ob das kostenintensiv ist oder nicht.... denn in einigen fällen musste ich danach nicht mal mehr pfänden, weil der schuldner nach dieser aktion sselbst den kontakt zu uns gesucht hat, um künftig nicht noch mehr ärger zu bekommen. nur der gläubiger wird am schnellsten sein geld bekommen, der dem schuldner auch am unangenehmsten wird!

    und wie gesagt. ich habe es selbst schätzungweise ca. 8-10 mal (da es nicht sehr häufig vorkommt) gemacht und würde meine erfolgsquote (schuldner hat dann endlich gezahlt) mit 90% beziffern.

    entscheiden muss es letztendlich joggellive.

    übrigens, drauf gebracht bzw. diesen tipp gegeben hat mir eine sparkasse. es ist also keine idee, die von mir stammt.

    und das mit der behörde mag vielleicht bei dir gelten. weiß ja nicht, wie laut in deiner stube der amtsschimmel wiehert (so etwas solls ja auch in der freien wirtschaft geben). wir können es uns jedenfalls nicht erlauben, kosten für sinnlose vollstreckungsmassnahmen auszugeben, obwohl wir eine körperschaft des öffentlichen rechts sind. und außerdem würde es mir im traum nicht einfallen, dass ich mir sinnlose und unnütze arbeit mache. ich will meine fälle so schnell es geht erfolgreich abschliessen. desto leichter habe ichs im beruflichen alltag. das ist es, was mich motiviert. ich will erfolge sehen und daraus ziehe ich meine motivation. und ich glaube nicht, dass ich in meinem job der schlechteste bin.

    deine meinung ist echt krass. nichts ausprobieren und gleich sagen: nö nö, ist doch viiiiiiel zu kostenintensiv und macht viiiiel zu viiiiiel arbeit.

    ob die forderung hier aussichtslos ist, kann ich nicht beurteilen, da ich den fall nicht kenne. ich denke aber eher nicht, sonst hätte j. nicht um rat gefragt.

  • Ob die Schwiegermutter des Schuldners als Drittschuldnerin des Herausgabeanspruchs wirksam mit eigenen vorrangigen Ansprüchen aufrechnen kann, bezweifele ich jetzt einfach mal - auf welcher Grundlage?

    Gibt es dazu vertragliche Vereinbarungen zw. Schwiegermutter und Schuldner?

    Eine Drittschuldnerklage mag daher ggf. durchaus erfolgreich sein,

    Letztlich vermag ich dies aber nicht verbindlich zu beurteilen, nicht meine Baustelle.

    Der Schuldner selbst könnte das allerdings leicht zu seinen Gunsten beim VG lösen lassen über § 765a ZPO:

    http://lexetius.com/2007,1798

    (Auch wenn dir das Ergebnis natürlich nicht schmeckt, aber wenn die SV-Angaben über die Einkünfte des Schuldners und seine Unterhaltsverpflichtungen zutreffend sind und die EF danach sogar noch einen Anspruch auf ergänzendes ALG II in der Bedarfsgemeinschaft hat, dann ist das halt so und letztlich nichts zu holen.)

  • § 154 AO ist doch Blödsinn, es sei denn die Schwiegermutter gibt es nicht. Dass sich davon Banken beeindrucken lassen, erstaunt mich (aber irgendwie auch nicht ;-).

  • Also die Schwiegermutter ist bei der Sparkasse, hab dort schon mal telefonisch vorgefühlt. Ich nehme an das Ich, da nicht viel Erfolg haben werde, das der SB gemeint hat, das Geldeingänge nicht gesperrt werden, weil man nicht filtern kann, welche Ihr und welcher Dritter zustehen und das nicht denen Ihre Aufgabe sei das rauszufinden und sie auch nichts angeht. Wenn sie das Geld abhebt und einen Dritten auszahlt, wäre das ihre freie Verfügung und das Geld auf dem Konto erst einmal ihr gehöre, bis man einen Gegenbeweis erbracht hat.

    Also die schwiegermutter ist bei der Sparkasse,hab dort schonmal telefonisch vorgefühlt. Ich nehme an das ich da nicht viel erfolg haben werde, das der SB gemeint hat, das Geldeingänge nicht gesperrt werden, weil man nicht filtern kann , welche Ihr und welcher Dritter zustehen und das nicht denen Ihre Aufgabe sei das rauszufinden und sie auch nichts angeht. Wenn sie das Geld abhebt und einen dritten auszahlt, wäre das ihre freie Verfügung und das Geld auf dem konto erst einmal ihr gehöre , bis man einen gegenbeweis erbracht hat.

    Interesse an der Sache seitens der Bank = 0

  • Es ist ja auch nicht Sache der Bank, weil die Kundin nicht die Schuldnerin ist und das Konto wohl auch nicht gepfändet ist.

    Lediglich der Herausgabeanspruch des Schuldners gegen seine Schwiegermutter gepfändet. Es ist also logisch, dass die Bank null Interesse hat.

  • Gem. § 392 BGB hast Du dann keine Chance, wenn die Forderungen der Drittschuldnerin jeweils vor Entstehen der gepfändeten Forderung fällig sind. Selbst wenn dem nicht (immer) so wäre, wird es schwer, das Gegenteil zu beweisen.

    Daher sehe ich keinen großen Erfolg bei einer Drittschuldnerklage.

    Edit: Zum besseren Verständnis: Die gepfändete Forderung entsteht immer dann, wenn das Geld des Schuldners auf dem Konto der Drittschuldnerin eingeht. Sofern die Drittschuldnerin anführen kann, dass zu den jeweiligen Zeitpunkten bereits eine fällige Forderung von Ihr gegen den Schuldner besteht (die sich in deinem Fall ja auch mtl. neu begründet), dann kann sie ganz einfach verrechnen.

  • Wußte gar nicht mehr, dass ich das habe.... :D § 154 Kontenwahrheit

    edit by Kai: Zitat aus urheberrechtlichen Gründen entfernt, siehe auch Hinweise zum Zitatrecht

    Sorry, das hab ich nicht gewußt.

    Jedenfalls für diejenigen, die ein Argument gg. die Bank brauchen, die sich quer stellt ists gut zu wissen, dass es eine Kommentierung hierzu gibt.Wer die Quelle braucht, der kann mir eine PN schicken.

    Danke an Kai und Silberkotelett für die PN und den Hinweis!!!

    3 Mal editiert, zuletzt von milchbubi (17. Januar 2013 um 07:40)

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