1939 wurde ein Enteigungsvermerk ins Grundbuch eingetragen.
Wie kommt er wieder aus dem Grundbuch raus?
Kann ich ihn als gegenstandslos ansehen und auf Antrag des Eigentümers löschen? Müsste jemand angehört werden?
Kann/Muss die Enteigungsbehörde (nach aktuellem Enteigungsgesetz des Landes) die Löschung ersuchen?
Enteignungsvermerk gegenstandslos?
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blauebanane -
16. Januar 2013 um 16:09
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Die Randnotiz 4095 im Schöner/Stöber 15. Auflage dürfte eine gute Erklärung liefern. Löschung des Enteignungsvermerks nicht wegen Gegenstandslosigkeit nach den Bestimmungen der §§ 84 ff GBO, sondern durch ein entsprechendes Löschungsersuchen der zuständigen Enteignungsbehörde.
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Enteignungsvermerk 1939 - Für die Reichswerke [Oberbefehlshaber der deutschen Luftwaffe]?
@Rich 85
Das gilt nur für die alten BL.In den neuen BL ist dieser Vermerk von Amts wegen als gegenstandslos zu löschen.
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Danke. Zu so später Stunde fast noch eine richtige Diskussion.
Natürlich sind wir in den neuen Bundesländern.... -
Woher kommt die Erkenntnis, dass ein Enteignungsvermerk in den neuen Bundesländern als gegenstandslos zu löschen ist?
Sorry, aber habe von OstRecht keine Ahnung. -
Wozu wird ein Enteignungsmermerk im Grundbuch eingetragen?
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