An alle Hinterlegungs-Experten, habe seit Jahren erstmals den Fall, dass ich einen Hinterlegungsantrag formell zurückweisen will/muss. Da ich mit einer Beschwerde seitens des Antragstellers rechne, will ich die Zurückweisung möglichst richtig machen. Wie sieht den so eine Abweisungs-Verfügung aus? Für Tipps und/oder Vorstücke wäre ich dankbar.
Zurückweisung HL-Antrag
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Greifzu -
22. Januar 2013 um 09:13
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Was steht denn dazu in dem bei Dir anzuwenden HL-Gesetz?
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Es gibt nicht viel was zu beachten ist. In der Veraltungsvorschrift zum HintG ist unter 1.5 (je nach Land) geregelt, ob die Entscheidung zu begründen ist, im vorliegenden Fall ja, also Sachverhalt, Subsumption, Schlussfolgerung, RM-Belehrung nein, fertig, falls RM-Belehrung gewollt, § 5 HintG abschreiben fertig.
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Danke rusu !
Hab´den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen und Ziff. 1.5 der AVHintG NRW gar nicht
bemerkt.
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