Ich bin leider mit Betreuungssachen derzeit ziemlich ausgelastet und daher erst jetzt wieder dazu gekommen, mich um mein Problem hier zu kümmern.
Eure letzten Kommentare spiegeln genau mein Dilemma wieder: Ich habe zunächst auch - wie bei Eigentumsumschreibung nebst Löschung von Rechten in Abt. III - an den Verkäufer als derzeitigen Eigentümer und damit als Zustimmungsberechtigten gedacht, bin dann aber vom Schutzzweck der Vorschrift aber irgendwie doch beim Käufer gelandet.
Der Hinweis auf beckOK erschließt sich mir noch nicht so ganz (§ 17 Rdnr. 11 = "Macht der frühere Antrag den späteren erst zulässig ..."); Sehe ich etwas nicht oder habe ich eine andere Auflage?
Die Bewilligung haben im Übrigen "die Parteien" erklärt.