Benachrichtigung über ein vor 10 Jahren eröffnetes Testament?

  • Hallo Nachlasskollegen

    Ich weiß gerade nicht so recht weiter.
    Vor 10 Jahren erfolgte die Eröffnung eines handschriftlichenTestaments in dem die Erblasserin ihren Ehemann zum Vorerben und ihren Stiefsohn zum Nacherben einsetzte.
    Weiterhin verfügte sie ,dass sollte der Nacherbe das Haus verkaufen ,er den Erlös unter sich ,der Schwerst der Erblasserin ,deren Tochter und dem Tierschutzverein zu gleichen Teilen aufzuteilen habe.

    Von der Testamentseröffnung wurden damals die Nichte und der Teirschutzverein nicht benachrichtigt.Muss das nunmehr jetzt noch erfolgen ?

  • Ist denn Nacherbschaft (Tod des Ehemanns) bereits eingetreten?

    Es handelt sich um ein aufschiebend bedingtes Vermächtnis gemäß § 2177 BGB (fällt mit Eintritt des Nacherbfalls an bzw. mit Tod des Ehegatten). Gemäß § 2179 BGB besitzen die Bedachten während der Schwebezeit ein rechtlich geschütztes Anwartschaftsrecht, welches u.a. übertragen oder gepfändet werden kann. Schon aus diesem Grunde sehe ich es als erforderlich an, die Bedachten auch darüber zu informieren.

  • Ach ja, ich vergaß , der Nacherbfall ist eingetreten und der Nacherbe beantragt einen Erbschein.

    Das "Vermächtnis" fällt aber doch nur dann an, wenn der Nacherbe den Grundbesitz verkauft,wenn nicht,behält er alles.

  • Ja, ich würde Tierschutzverein und die weiteren Personen jetzt noch benachrichtigen. Auch ein bedingtes Vermächtnis ist mitzuteilen. Aber wer sagt denn mit Sicherheit, ob es ein Vermächtnis ist oder eine weitere bedingte Nacherbfolge (bezogen auf das Haus, Rest freies Vorausvermächtnis)? Schon aus diesem Grund sind die damals nicht Benachrichtigten als Beteiligte im jetzigen Erbscheinsverfahren einzubeziehen.

  • Ich werde sie benachrichtigen.

    Der Abt. Richter wertet sie als Vermächtnisnehmer.

    Danke für´s Mitdenken und schönes Wochenende.

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