Hallo Nachlasskollegen
Ich weiß gerade nicht so recht weiter.
Vor 10 Jahren erfolgte die Eröffnung eines handschriftlichenTestaments in dem die Erblasserin ihren Ehemann zum Vorerben und ihren Stiefsohn zum Nacherben einsetzte.
Weiterhin verfügte sie ,dass sollte der Nacherbe das Haus verkaufen ,er den Erlös unter sich ,der Schwerst der Erblasserin ,deren Tochter und dem Tierschutzverein zu gleichen Teilen aufzuteilen habe.
Von der Testamentseröffnung wurden damals die Nichte und der Teirschutzverein nicht benachrichtigt.Muss das nunmehr jetzt noch erfolgen ?