Formularzwang Zwangsvollstreckung, Befreiung für Gerichtskasse

  • Hallo,
    Die Gerichtskasse ist ja befreit vom Formularzwang in der Zwangsvollstreckung.
    Nun sind wir auf der Suche nach den Vorschriften, aus denen sich das ergibt.:(

  • Mh; vll steh ich aufm Schlauch, aber inwiefern ist die Gerichtskasse davon befreit?
    Wenn ich von der Gerichtskasse (oder sonst irgendeiner Behörde, Person etc. pp.) nen Antrag bekomme, bei dem das Formular nicht benutzt wurde, beanstande ich das...
    Wobei zumindest hier die Gerichtskasse ihre Pfänder selbst macht und ich daher im Regelfall gar keine Anträge von denen kriege...

    Oder meinst du bei dem Beschluss selbst?

    Da gibts keinen Vordruckzwang...wenn ich will, kann ich jeden meiner Pfänder selber stricken, so lange ich den Antrag verwurste (einen Teufel werd ich tun;))

    Aber als Kasse würd ich natürlich meine alten Vordrucke weiter benutzen

    lange Rede kurzer Sinn: Formularzwang nur beim Antrag, nicht beim Beschluss

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Ich hab jetzt die ersten Anträge bekommen, bei denen die Vordrucke auf die Hälfte kleingezoomt sind (allerdings noch nicht zwei Seiten auf einem Blatt). Wenn man dann noch Rückseite kopiert, sinds nur noch drei Seiten :)

  • Ich versteh die Frage auch nicht recht ,weil die Gerichtskasse wohl nach JBeitrO selbst "vollstreckungsberechtigt" ist.
    Und für Gerichtsvollzieheraufträge ist derzeit ein Formularzwang noch nicht etabliert, wenn auch die Einführung geplant sein mag.

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