italienischer Staatsbürger und privatschriftliches Testament in Deutschland

  • Hallo liebe Gemeinde,

    ich habe eine Erbscheinsantrag wie folgt:
    Erblasserin ist ausschließlich italienische Staatsbürgerin, geboren und aufgewachsen in Deutschland.
    Sie verstirbt ledig und kinderlos, Eltern vorverstorben, Geschwister nicht vorhanden, Weitere Erkenntnisse hat die Antragstellerin zu den gesetzlichen Erben nicht. Erblasserin hinterläßt zumindest ein Grundstück in Deutschland, ob in Italien Nachlass vorhanden ist, ist nicht bekannt, vorsorglich hat die Antragstellerin dazu auch erst mal keine Angaben im ESA gemacht :)
    Erblasserin hinterläßt ein privatschriftliches Testament und begünstigt die Freundin als Alleinerbin und reicht daneben noch Vermächtnisse aus.
    Soweit bin ich:
    - anzuwenden ist das italienische Erbrecht, § 19 Abs 2 S.2 IPRG
    - Testament ist wirksam errichtet, selbst ge- und unterschrieben, Art. 48 IPRG
    - Erbschaftsannahme ok,
    Mein Problem: das Noterbrecht der ehelichen Vorfahren und deren eventuelle Berücksichtigung vor Erteilung des Erbscheins. Wen muß ich ggf. vor Erteilung des ES anhören ? In Süß, Erbrecht in Europa 2. Auflage RN 87 lese ich, dass die "EhelichenVorfahren" in meiner Konstellation 1/3 Anspruch haben,der ggf. durch diese Noterben mit Herabsetzungsklage durchzusetzen wäre. Muss ich diese eventuellen Verwandten ( wie weit geht das eigentlich- Großeltern der Eltern. Urgroßeltern ....?) im Erbscheinsverfahren vorab ermitteln und anhören, um den Erbschein aufgrund Testament als Vollerbschein zu erteilen ?
    Ich bin für jeden Hinweis dankbar, wünsche euch gleichwohl ein schönes Wochenend und Sonnenschein :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!