Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen?
Ich habe ein Antrag auf Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen+Soz.Leistungen bei einer Unterhaltspfändung...
Jetzt sieht ja das Unterhaltsformular eine Anordung wie diese nicht vor:
Zitat
Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie den laufenden Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu entnehmen
(im Gegensatz zu dem Formular wegen sonstiger Forderungen)
Sowas ja auch der Gesetzeswortlaut des § 850e IIa ZPO...
Heißt das jetzt ich muss keine Anordnung treffen und nur ganz normal den pfandfreien Betrag festlegen? Gepfändet werden soll nur Arbeitseinkommen