Hallo,
ich bin nicht beim zentralen Vollstreckungsgericht. Also habe ich mit der Löschung nach neuem Recht nichts mehr zu tun.:)
Aber, mir liegt jetzt eine M-Akte vor, wo der Gläubiger mir den Haftbefehl zurückschickt unter dem Hinweis, dass die Forderung beglichen sei.
Was mache ich jetzt?
Soll ich die Akte urschriftlich dem zentralen Vollstreckungsgericht m.d.B. um weitere Veranlassung schicken?
Oder soll ich den Schuldner anschreiben, er könne beim zentralen Vollstreckungsgericht die Löschung beantragen?
Oder soll ich einfach "z.d.A." in die Akte schreiben???