Regelinsolvenz- Massebenefiz oder nicht?

  • Hallo miteinander,

    wir vertreten einen Gläubiger bzgl. seiner Forderung in einem Regelinsolvenzverfahren.
    Folgende interessante Fragestellung:
    Im Laufe des Insolvenzverfahrens konnte in Erfahrung gebracht werden, dass der Schuldner verschwiegen hat, dass er ein weiteres Konto am Tag der Insolvenzeröffnung eröffnet hat. Dieses Konto hat er nach 6 Monaten gekündigt. Über dieses Konto wurden entsprechende Zahlungsein- und ausgänge abgewickelt, daneben besaß er ein offiziell angegebenes Konto, worüber er seine geschäftlichen Sachen abgewickelt hat.
    Der Schuldner ist selbständig, 4 Wochen nach Insolvenzeröffnung erfolgte die Freigabe nach § 35 InsO.
    Der Insolvenzverwalter wollte zunächst die Kontenbewegungen nicht prüfen, wir haben dann nach erfolglosen Gesprächsversuchen bei dem Insolvenzgericht eine gerichtliche Verfügung erwirkt, die den Insolvenzverwalter zur Prüfung aufgefordert hat.
    Im Prüfbericht des Insolvenzverwalters wird nun 1/3 der Kontenbewegungen detailliert dargestellt, dann aber erfolgt folgende nicht belegte Aussage: "Weiterhin sind auf den Umsatzlisten 21 Positionen mit dem Vermerk Auszahlungen bzw. Geldausgabeautomatzahlungen ersichtlich. Nähere Informationen zu den Auszahlungen konnte der Schuldner angabegemäß nicht mehr erteilen.
    Ein Massebenefiz ergibt sich somit nicht."
    Bei den detailliert dargestellten Positionen gehen wir mit der Darstellung des Insolvenzverwalters konform, allerdings sind wir der Rechtsauffassung, dass die 21 nicht belegten Positionen sehr wohl ein Massenbenefiz darstellen.
    Gibt es hier vielleicht jemanden, der eine ähnliche Fragestellung zu bearbeiten hatte?
    Wie seid Ihr dabei weiter vorgegangen?
    Ich bin momentan etwas ratlos wie ich weiter vorgehen soll, zumal es diesmal auch erstmalig so ist, dass sich trotz vielfacher Versuche keine Verständigungsbasis mit dem Insolvenzverwalter findet?
    Über Ideen wäre ich dankbar.

  • Verstehe ich nicht.

    Seit wann werden denn die Auszahlungen / Barabhebungen des Schuldners und wozu geprüft.

    Ich hätt' jetzt gedacht, dass man sich vielmehr die Überweisungseingänge anschaut und unter Berücksichtigung der früher erfolgten 35er-Freigabe auf Massezugehörigkeit überprüft.

    Andererseits: verschwiegenes Konto, ergo keine TH-Freigabe mangels Kenntnis, also eigentlich kompletter Insolvenzbeschlag, hmm -

    ist es ein P-Konto?

  • Versagungsantrag.
    Schuldner hat nachgewiesenermaßen Teile der Insolvenzmasse zielgerichtet vor dem Verwalter verborgen, bei einem Teil davon ist der Verbleib nicht mehr aufzuklären. Das muß m.E. reichen. Wo kämen wir hin, wenn sowas nichtmal dann sanktioniert würde, wenn es ausnahmsweise mal einen Gläubiger gibt, der sich dafür interessiert.

  • Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht, da der Insolvenzverwalter zunächst immer bezüglich der Auszahlungen argumentiert hat.
    Sie haben Recht, die Eingänge sind das Entscheidende.
    Dazu führt der Insolvenzverwalter kurz aus, dass 1/3 der Einzahlungen von Kunden stammen (insoweit scheidet dieser Betrag aufgrund der 35er Freigabe aus und ist kein Massebenefiz). Nun aber wird es interessant, der Insolvenzschuldner hat von seinem offiziell angegebenen Konto Abhebungen getätigt und immer genau den abgehobenen Betrag auf dem verschwiegenen Konto eingezahlt und später vom Schuldner wieder abgehoben.
    Ich muss heute einmal in aller Ruhe die neue Situation durchdenken, im ersten Moment verstehe ich nicht, warum der Schuldner das Konto nicht angegeben hat und wozu er es überhaupt benötigt hat, nachdem das offizielle Konto nach 35 freigegeben worden ist?
    Vor allem sieht es schlecht für unseren Mandanten aus, wenn die Einzahlungen- was der Insolvenzverwalter nicht angegeben hat- nach erfolgter 35 er Freigabe erfolgt sind, wird wohl kein Massebenefiz anfallen.
    Beides sind keine P-Konten.

  • Das Gute ist, dass es ein schriftliches Verfahren ist. Der Versagungsantrag wurde schon gestellt. Der dürfte auch kein Problem darstellen, da der Schuldner ein weiteres Konto und eine Lebensversicherung verschwiegen hat. Dies ist auch im Schlussbericht des Insolvenzverwalters vermerkt.

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