Habe einen kniffeligen Fall und komm nicht weiter! Zum Sachverhalt: Die Personen A und B sind zu je 1/2 Miteigentümer von 6 Grundstücken, beide haben jeweils zwei leibliche und eheliche Kinder, A1 u. 2 (A1 u. A2 minderjährig, daher der Genehmigungsantrag) und B1 u. 2. Diese sind mit folgendem Vermerk (fett gedruckt) belastet:
"Nacherbfolge ist angeordnet. Nacherben des X,geb. am, gestorben am, (bereits verstorben) sind A und B. Nacherbfall tritt ein mit dem Tod des Vorerben.
Ersatznacherbfolge ist angeordnet; Ersatznacherben sind die Abkömmlinge der Nacherben, soweit sie bei der gesetzlichen Erbfolge an deren Stelle treten würden(nach meinem Verständnis also die Kinder des jeweiligen Nacherben: für A also A1 und A2 und für B B1 und B2)
Sind Abkömmlinge nicht vorhanden, sind die Nacherben gegenseitig Ersatznacherben (da Abkömmlinge vorhanden sind ist das ja nur theoretisch für A dann B und umgekehrt)
Bezüglich beider Nacherben ist für den im Weg der Nacherbfolge erworbenen Grundbesitz weitere Nacherbfolge angeordnet, diese tritt ein beim Tode des Nacherben.
Weitere Nacherben sind die leiblichen und zugleich ehelichen Abkömmlinge der Nacherben (nach meinem Verständnis also egal welcher Nacherbe stirbt immer A1, A2, B1, B2)
Weitere Ersatznacherben sind die obengenannten Nacherben gegenseitig (also für A dann B und für B dann A)"
Beantragt ist nun die folgende Auseinandersetzung: A bekommt drei Grundstücke, B bekommt drei Grundstücke. Die minderjährigen A1 und A2 sind von eigenen Ergänzungspflegern vertreten, die möglicherweise unbekannten Nacherben des A haben ebenfalls einen Pfleger. Alle Ergänzungspfleger stimmen zu. Auch B1 und B2 stimmen zu. Es ist nachgewiesen, dass die beiden Grundstückspackete gleichwertig sind.
Weiterhin wird beantragt, den obigen Vermerk wie folgt abzuändern: Der Nacherbenvermerk betreffend der auf den A übertragenen Grundstücke soll auf seine Abkömmlinge A1 und A2 bzw. ersatzweise auf B geändert werden, der Nacherbenvermerk betreffend der auf die B übertragenen Grundstück soll auf ihre Abkömmlinge B1 und B2, ersatzweise auf A geändert werden. (Wenn ich das richtig lese betrifft das nur die weitere Nacherbfolge)
Nun zwei Fragen:
1. Habe ich den Sachverhalt (siehe meine Anmerkungen) so richtig verstanden oder liest da jemand etwas anderes raus?
2. Kann man das genehmigen?
Fachübergreifende Meinungen, besonders die der Grundbuchler, sind herzlich willkommen.