Hallo, ich habe mal eine vielleicht blöde Frage:
Ich bin nach Abgabe des Verfahrens durch das bisherige Familiengericht das jetzt zuständige. Dem Jugendamt als Vormund habe ich eine neue Bestellungsurkunde übersandt mit der Bitte, die alte zurückzureichen. Das Jugendamt teilt mir jetzt mit, dass es die alte Bestellung gern behalten würde, weil sie mit einer Apostille und einer beglaubigten Übersetzung versehen ist, da das Mündel russischer Staatsangehöriger ist.
Jetzt meine Frage: Ist das möglich? Kann sich das Jugendamt mit der bisherigen Bestellung wirksam ausweisen?