Guten Morgen liebe Leute,
ich habe einen Antrag auf Bestätigung als EuVT vor mir liegen und habe jetzt schon probiert, mich durch die EUVTVO zu kämpfen. Vielleicht liege ich ja schon richtig.
1.) KFB (nebst KFA) - Diese wurden öffentlich zugestellt und eine Bestätigung ist daher m.E. nicht möglich.
2.) Versäumnisurteil - Die Klageschrift wie auch das VU wurden öffentlich zugestellt, daher auch hier keine Bestätigung.
3.) Endurteil - im Urteil wurde der Einspruch des Schuldners gegen das VU als unzulässig verworfen, der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurückgewiesen und dem Beklagten die Kosten auferlegt. Dieses Endurteil wurde dem Schuldner "normal" zugestellt, also nicht öffentlich. Im Urteil ist doch aber keine Geldforderung enthalten, oder?
Ich bin momentan der Ansicht, dass ich den Antrag insgesamt abweisen müsste.
Irgendwelche Einwände? Hab ich was übersehen?
Vielen Dank im Voraus.