Hallo.
Trotz mehrjähriger nachlassgerichtlicher Tätigkeit erlebt man doch immer wieder etwas Neues :
Ich habe mehrere Einzeltestamente, die kleckerweise eingetrudelt sind und nacheinander eröffnet wurden.
Im letzten Testament (ohne Erbeinsetzung) ordnete der Erblasser in Ergänzung seines Testaments vom ... (dieses beinhaltet die Erbeinsetzung) Testamentsvollstreckung an und bestimmte Rechtswanwalt X (mit Büroanschrift aus 2008) zum TV.
Zusatz : Sollte der TV nicht in der Lage sein, das Amt anzunehmen, so soll das Nachlassgericht einen geeigneten TV ernennen.
Herr RA X ist nunmehr nach meinen Ermittlungen seit 2009 nicht mehr als RA zugelassen und Angaben eines Bekannten d. Erbl. wohl schwer erkrankt.
Alle Ermittlungen (auch über die RA-Kammer - dort erfolgte ein Hinweis auf § 76 BRAO betreffend die Daten ehem. Mitglieder) nach einer Privatanschrift des eingesetzten TV verliefen erfolglos und ich sehe keine weiteren Ermittlungsansätze, um diesen pflichtgemäß vom Testamentsinhalt in Kenntnis zu setzen und zugleich zur Frage der Annahme oder Ablehnung des Amtes als TV zu befragen.
Der Erbe begehrt nunmehr einen Erbschein ohne TV-Vermerk, da er bereits vor Bekanntgabe des letzten Testaments infolge Unwissenheit über die Anordnung der TV den Nachlass vollumfänglich verwaltet und geregelt hätte und nunmehr den Erbschein lediglich noch zur Inbesitznahme / Auflösung eines Kontos benötige...
ich bin etwas ratlos...
Habt ihr Ideen, wie ich diese Kuh vom Eis bekomme ?