Die Presse mal wieder; BGH XI ZR 401/12

  • Nun, zumindest hatten die Veröffentlichungen in der Tagespresse schon den Erfolg, dass heute die erste Erbin mit einen handschriftlichen Testament auf der Grundbuchgeschäftsstelle aufgeschlagen ist und erklärt hat, sie benötige keinen Erbschein. Das hätte schließlich der BGH so entschieden.Ich kann die Augen garnicht so weit verdrehen, wie ich gerne möchte....

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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