Nun, zumindest hatten die Veröffentlichungen in der Tagespresse schon den Erfolg, dass heute die erste Erbin mit einen handschriftlichen Testament auf der Grundbuchgeschäftsstelle aufgeschlagen ist und erklärt hat, sie benötige keinen Erbschein. Das hätte schließlich der BGH so entschieden.Ich kann die Augen garnicht so weit verdrehen, wie ich gerne möchte....
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