Rechtsnachfolge durch Tod bei Unterhaltszahlung

  • Hallo,
    ich habe folgenden Fall:
    Vergleich:Der Beklagte verpflichtet sich Unterhalt in Höhe von 200 € monatlich an seine geschiedene Ehefrau zu zahlen.
    Der Beklagte ist jetzt verstorben. Jetzt möchte die Ehefrau eine Titelumschreibung auf die Erben des Beklaten veranlassen.
    Dieser hat ein notarielles Testament mit seiner jetztigen Ehefrau hinterlassen, wo sie sich gegenseitig eingesetzt haben.
    Als Nachweis für die Rechtsfolge reicht das not Test und das Eröffnungsprotokoll doch aus, oder?
    Und ist es richtig, dass die jetzige Ehefrau der gesch. Ehefrau weiter den Unterhalt zahlen muss?
    Kommt mir irgendwie nicht richtig vor. Was meint ihr denn?
    LG

  • Also kann ich die Rechtsnachfolgeklausel aufgrund des not. Test und Eröffnungsprotokoll erteilen? Brauche hierfür dann keinen Erbschein?

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