Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Vergleich:Der Beklagte verpflichtet sich Unterhalt in Höhe von 200 € monatlich an seine geschiedene Ehefrau zu zahlen.
Der Beklagte ist jetzt verstorben. Jetzt möchte die Ehefrau eine Titelumschreibung auf die Erben des Beklaten veranlassen.
Dieser hat ein notarielles Testament mit seiner jetztigen Ehefrau hinterlassen, wo sie sich gegenseitig eingesetzt haben.
Als Nachweis für die Rechtsfolge reicht das not Test und das Eröffnungsprotokoll doch aus, oder?
Und ist es richtig, dass die jetzige Ehefrau der gesch. Ehefrau weiter den Unterhalt zahlen muss?
Kommt mir irgendwie nicht richtig vor. Was meint ihr denn?
LG
Rechtsnachfolge durch Tod bei Unterhaltszahlung
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Hanna1405 -
24. Oktober 2013 um 12:24
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Und ist es richtig, dass die jetzige Ehefrau der gesch. Ehefrau weiter den Unterhalt zahlen muss?
Kommt mir irgendwie nicht richtig vor. Was meint ihr denn? -
Also kann ich die Rechtsnachfolgeklausel aufgrund des not. Test und Eröffnungsprotokoll erteilen? Brauche hierfür dann keinen Erbschein?
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Das müssen andere beantworten!
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Da mit eröffnetem ( notariellen ) Testament der entspr. Urkundsnachweis nach § 727 ZPO geführt werden kann , reichen diese aus.
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Zöller meint unter Rn 20 zu § 727 ZPO, dass als Nachweis für die Rechtsnachfolge eine Verfügung von Todes wegen mit Eröffnungsniederschrift ausreiche, also ähnlich § 35 I GBO.
Dem ist wohl auch zu folgen. -
Hoffentlich nicht nur Zöller......
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Vielen Dank...
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