Hallo zusammen,
stehe hier vor einem Problem und komme einfach nicht weiter...
PKHPartei beantragt Entpflichtung und neue Beiordnung eines anderen RA da das Vertrauensverhältnis zerstört ist.
Neue Beiordnung erfolgt ohne Einschränkung
So nun rechnet der zweite PKHAnwalt ab- Vergütung wurde angewiesen.
Nunmehr ist aufgefallen, dass dem ersten PKH-RA bereits vor Entpflichtung PKH-Vergütungsvorschuss ausbezahlt wurde.
Nunmehr stellt sich die Frage ob es hierbei um einenn Fall des §54 RVG handelt und ich nunmehr die betroffenen Gebühren von dem ersten Anwalt zurückfordern muss und wer bitte zuständig ist für die Feststellung, dass der Wechsel schuldhaft war