Wechsel Vormund

  • Hallo,

    irgendwie stehe ich momentan etwas auf dem Schlauch.

    Ich habe eine Akte, in der das Jugendamt Vormund ist. Vormund für die Vermögenssorge ist jemand anderes. Jetzt soll das Jugendamt auch noch die Vermögenssorge bekommen.

    Bestelle ich da erst das Jugendamt oder warte ich damit bis ich den Abschlussbericht und die Bestallung des alten Vormundes bekommen habe.

    Muss ich einen Pfleger für das Kind bestellen?

    Irgendwie habe ich das Gefühl, dass sind dumme Fragen, aber ich komme gerade einfach nicht weiter :(

  • Das Kind ist elf Jahre alt. Also müsste ich hier das Jugendamt und das Kind anhören? Muss dann auch wieder ein Ergänzungspfleger bestellt werden? Das Jugendamt ist ja schon Vormund, es bekommt nur noch einen Aufgabenkreis hinzu.

  • Kind: § 159 Abs. 2 FamFG --> Ermessensfrage --> Tendenz eher "nein" im vorliegenden Fall
    JA: Wenn jemand einen Aufgabenkreis hinzubekommt, ist er unmittelbar betroffen und sollte sich vorab natürlich dazu
    äußern
    Im Übrigen nehme ich an, dass auch der bisherige Vormund gehört wurde oder sogar den Antrag gestellt hat, denn
    er ist ja auch unmittelbar betroffen.

    Ergänzungspfleger: Käme für mich - genauso wie bei der erstmaligen Bestellung eines Vormunds - nicht in Frage. Und Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG scheidet hier ja aus, da es nur um die Vermögenssorge geht.

  • Bis jetzt wurde weder das Jugendamt, noch der bisherige Vormund dazu angehört.

    Es wurde einmal in einem Bericht des Jugendamtes erwähnt, dass dieses auch die Vermögenssorge bekommen soll.

    Ich habe die Akte von meinem Vorgänger übernommen, der wollte nun zuerst den Abschlussbericht des alten Vormundes, aber so wie ich euch verstehe muss ich

    1. Jugendamt und alten Vormund anhören
    2. Jugendamt bestellen
    3. Abschlussbericht und Bestallung des alten Vormundes verlangen

    Korrekt?

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