Hallo, ich habe ein Problem mit einem VB-Erlaß - folgende Situation:
Mahnbescheid gegen Schuldnerin erlassen bekommen. VB am 05.11. beantragt und am 08.11. auch erlassen bekommen.
Jetzt bekomme ich eine "Zweitschuldner-Kostenrechnung" von der Landeskasse mit der Begründung:
Landeskasse hat geschrieben:
ZitatFür die Kosten haften Sie als Antragsteller der Instanz, da über das Vermögen des Entscheidungsschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde
Warum das denn jetzt?
Bei Beantragung des VB war davon noch nichts veröffentlicht, was ich vorher immer prüfe.
Jetzt lese ich, daß wohl am 05.11. veröffentlicht wurde:
Zitat:
ZitatAm 04.11. wurde das Insolvenzverfahren... eröffnet
Also hätte ich statt einer Prüfung bei den Veröffentlichungen lieber meine Glaskugel befragen sollen.
Ich frage mich jetzt nur, da die Landeskasse als Begründung für den Kostenansatz Nr 1210 KostVerzGKG nennt, ob ich jetzt ein streitiges Verfahren führen soll. Aber das ist doch Unsinn, wenn es eine InsoForderung ist. Und das ist es definitiv.
Warum soll ich also die Gerichtskosten für ein streitiges Verfahren zahlen, das ich gar nicht führen will bzw brauche?
Wer ist mein Gegner? Der InsoVerwalter oder der Schuldner?
Wer hat Einspruch eingelegt? Oder ist es ein Verfahren von Amts wegen?
Kann/Sollte ich Beschwerde einlegen?
Ich bin ja schon dafür; nur habe ich so etwas noch nie gemacht...
Für jegliche Anregung bzw Hilfe danke ich euch schon mal im Voraus!