Hallo,
bin gerade neu in Familiensachen und befinde mich schon vor dem ersten Problem.
Vorliegend besteht eine Pflegschaft für zwei Kinder, die mehrere hunderttausend € geerbt haben, über die die gesetzlichen Vertreter nicht verfügen dürfen. Die bestellte Rechtsanwältin macht nunmehr ihre Vergütung geltend mit dem Antrag, die Vergütung für den Zeitraum von - bis in Höhe von .... zu bewilligen und die Entnahme aus dem Nachlass zu gestatten.
Geltend gemacht wird ein Stundensatz von 50,00 €, den ich mehr als gerechtfertigt erachte, da das ganze Verfahren als rechtlich schwierig anzusehen ist.
Kann ich nach Prüfung der Rechnung einen Festsetzungsbeschluss unter der Maßgabe der Entnahme aus dem Nachlass fertigen?! Oder müsste ich eigentlich die Vergütung aus der Staatskasse zahlen und danach, die Vergütung aus d. Nachlass wiederholen?! Muss die Akte auch zunächst dem Bezirksrevisor vorgelegt werden?! Hätte auch die bei Bestellung der Rechtsanwältin als Ergänzungspflegerin die Berufsmäßigkeit festgestellt werden müssen?! - Falls ja, könnte dies noch nachgeholt werden?!
Wäre lieb, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen könnte!!! Danke!!!