Finanzierung der Leistungen der Schuldnerberatung im Insolvenzverfahren

  • http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberat…zverfahren.html

    Ich stimme Herrn Krüger in seinem Artikel in großen Teilen nicht zu, insbesondere immer nur nach mehr Förderung zu verlangen, aber keine Vorschläge zum effizienteren Mitteleinsatz zu bringen. Allerdings finde ich den Ansatz Massegelder für die Schubera zu verwenden interessant.
    Der Artikel wurde im Forum Schuldnerberatung auf verlinkt, vielleicht ist er ja hier auch von Interesse.

  • Ich vermute, der Verfasser meint - in etwas verunglückt formulierter Weise - mit "zuerst von den Gläubigern aus der Masse", dass die Kosten für die Schuldnerberatung zu Verfahrenskosten i.S.d. § 54 InsO erhoben werden sollen.

    Da stellt sich allerdings die Frage, weshalb Gläubiger in IK-Verfahren gegenüber Gläubigern in IN-Verfahren benachteiligt werden sollen, weil dann erstmal mehr Geld vereinnahmt werden muss, bevor dann auch die Gläubiger vielleicht noch etwas bekommen.

    Die Zahlen zur Insolvenzverwaltervergütung in dem Artikel stimmen im übrigen nicht. Das kann man aber wenigstens nachlesen. Dagegen hat die Schuldnerberatervergütung etwas von einem Mysterium, weil völlig intransparent. Soweit ich gehört habe, soll da angeblich zum Teil mehr abgerechnet werden als der Insolvenzverwalter/Treuhänder bekommt.

  • Ich vermute, der Verfasser meint - in etwas verunglückt formulierter Weise - mit "zuerst von den Gläubigern aus der Masse", dass die Kosten für die Schuldnerberatung zu Verfahrenskosten i.S.d. § 54 InsO erhoben werden sollen.<br>
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    Da stellt sich allerdings die Frage, weshalb Gläubiger in IK-Verfahren gegenüber Gläubigern in IN-Verfahren benachteiligt werden sollen, weil dann erstmal mehr Geld vereinnahmt werden muss, bevor dann auch die Gläubiger vielleicht noch etwas bekommen.<br>
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    Die Zahlen zur Insolvenzverwaltervergütung in dem Artikel stimmen im übrigen nicht. Das kann man aber wenigstens nachlesen. Dagegen hat die Schuldnerberatervergütung etwas von einem Mysterium, weil völlig intransparent. Soweit ich gehört habe, soll da angeblich zum Teil mehr abgerechnet werden als der Insolvenzverwalter/Treuhänder bekommt.

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    Ja, ich denke auch das hier die Verfahrenskosten nach § 54 InsO gemeint waren. An die IN-Verfahren hatte ich gar nicht gedacht. Würde man den Gedanken weiterverfolgen dürften ja nicht nur Schuldnerberatungsstellen privilegiert werden (die im übrigen auch Selbstständige und IN-Verfahren unterstützen können), sondern auch Rechtsanwälte die, die Schuldner vertreten. Quasi Beratungshilfe aus der Masse....... :D

    Die Schuldnerberatung, soweit diese sich aus öffentlichen Mitteln finanziert, hat entweder eine fallbezogene Finanzierung oder eine pauschale Kostendeckung.
    In den meisten Fällen wird auf Länderebene eine Grundfinanzierung für anerkannte Stellen geleistet(in Rheinland-Pfalz sind das pro Stelle ca. 24.000 €) Die weitere Finanzierung erfolgt auf Städte und Gemeinde-Ebene.

    Wird dort eine fallbezogene Unterstützung beschlossen kann diese bei schwierigen Fällen oder Kunden oft nicht auskömmlich sein. Die exakten Höhen sind mir nicht bekannt. Oftmals (wie in Hessen) wird auch der Zugang für Betroffene eingeschränkt, beispielsweise das nur ALG II - Empfänger beraten werden dürfen. In manchen Ländern oder Städten ist mittlerweile auch die "Zuzahlung" durch den Kunden üblich. Bei der Pauschalfinanzierung werden durch die Gemeinden oder Städte die Personalkosten weiter unterstützt (Beispielsweise durch Leistungen der Sparkassen). Die Sachmittel (Büro, Software etc. ) werden durch den Träger beigesteuert.

    Und ja, eine transparentere Finanzierung wäre durchaus nicht verkehrt.<br><br>
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