Hallo ihr da draußen,
ich habe einen Zurückweisungsbeschluss bezgl. der ZU einer einfachen Ausfertigung gegen EB und Vermerk der ZU auf dem KfB gemacht (ist mit einer Auslands-ZU, aber ist auch nicht das egtl. Problem).
Erwartungsgemäß kam eine sofortige Beschwerde, die jedoch verfristet war, worüber ich den Beschwerdeführer mit der Bitte um Rücknahme informiert habe.
Nun trägt der Antragsteller vor, dass ich seine Beschwerde dann als Gegenvorstellung werten soll.
Meine Frage: Wie verfahre ich jetzt mit der Gegenvorstellung? Könnte ich da abhelfen (wenn ich denn wollte)? Im Falle, dass ich nicht abhelfen möchte oder gar kann, mach ich dann den Beschluss so, als würde ich einer Beschwerde nicht abhelfen und lege dem Beschwerdegericht vor?
Wäre dankbar für jeden Hinweis
Viele Grüße
rpfla