Guten Morgen,
ich habe ein rechtskräftiges Versäumnisurteil vorliegen, aus welchem vollstreckt werden soll (Antrag auf Erlass eines PfÜB). Gepfändet werden soll die angebliche Forderung aus Guthaben gegenüber einer Bank (Drittschuldner), welche mit Arrestbeschluss gepfändet ist. Die zu pfändene Forderung soll zur Einziehung überwiesen werden.
Ich komme auf keinen grünen Zweig...
Kann die durch Arrestbeschluss gepfändete Forderung gepfändet werden?
Bin ich (Vollstreckungsgericht) überhaupt zuständig oder ist das Sache des Arrestgerichts (§930 ZPO)?
Danke vorab!