Hallo miteinander,
ich bin gerade etwas verwirrt, vllt. kann mir jemand helfen...
Die 2 Bekl. tragen die Kosten des Verfahrens (nach Kopfteilen).
Bekl. 2 hat PKH o.R., an den RA wurden 700 € ausbezahlt. Bekl. 1 hat keinen RA.
Wäre es ein gemeinsamer RA müsste ich ja nach der VwV Vergütungsfestsetzung den Bekl. 1 auffordern, die Hälfte der PKH-Vergütung zu zahlen.
Wie ist es denn nun in meinem Fall? Eigentlich trägt der Bekl. 1 doch auch die Hälfte der Beklagtenkosten,oder? In der o.g. Verwaltungsvorschrift steht dazu aber nichts.