§ 11 RVG Festsetzung von Reisekosten bei VKH

  • Der Rechtsanwalt wurde zu den kostenrechtlichen Bedingungen eines im Bezirk des Gerichts niedergelassenen Anwalts beigeordnet. Seine Niederlassung hat er außerhalb des Bezirks.
    In seiner VKH-Abrechnung hat er keine Reisekosten geltend gemacht, beantragt jetzt jedoch deren Festsetzung gegen den Mandanten.

    In Höhe der maximalen Reisekosten innerhalb des Bezirks kann er die Auslagen ja aus der Landeskasse erhalten. Aber was ist mit dem darüberhinausgehenden Betrag?

    Ist die Sache zu behandeln wie bei nur teilweise bewilligter VKH und der Mandant muss zahlen? Oder bleibt der RA auf dem Betrag sitzen?

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