Werden Schulden für Frage "mittellos/vermögend" berücksichtigt?

  • Liebes Forum,

    bei der Frage, ob der Betreute mittellos oder vermögend ist, werden hinsichtlich der Schongrenze von 2600 Euro - soweit ich das jetzt überblicken kann - Schulden wie z.B. zivilrechtlichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten wohl nicht berücksichtigt, sondern es wird allein auf die Aktiva (insbesondere Girokonto, Sparbuch) abgestellt.

    Das kann man doch aber in Frage stellen, oder?
    Wie sind hier im Forum die Meinungen dazu?
    Wird das in der Praxis von den Gerichten einheitlich gehandhabt?

    Argument für obige Sichtweise soll sein, dass andernfalls der Staat (durch dessen Kostenübernahme für die Kosten einer Berufsbetreuung) die privaten Gläubiger unterstützen würde.
    Andererseits muss man sich doch aber auch fragen: Wie soll ein "Anfänger"-Schuldner (also jemand, der sich zeitlich noch nicht im Stadium eines Insolvenzverfahrens, sondern noch in der Abklärungsphase davor) für die spätere Schuldentilgung ansparen können und hierzu motiviert werden, wenn er auch für seinen Berufsbetreuer bezahlen muss?

    Die eingangs erwähnte Sichtweise kann ich für das Sozialrecht gut nachvollziehen. Im Betreuungsrecht könnte man das doch aber auch anders bewerten, oder?

    ´freue mich auf kontroverse Beiträge!

    Danke!

    Wobbler

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