Rechtsprechungshinweise Insolvenz

  • Zur Aufnahme in die Vorauswahl-Liste als Insolvenzverwalter kann auch von einem Wirtschaftsprüfer, der nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme "Fachberater für Insolvenzverwaltung und Sanierung" (DStV e.V.) ist, der Nachweis von praktischer Erfahrung in Insolvenzverwaltungen als zulässiges Zugangskriterium gefordert werden.

    OLG Hamburg, Beschl. v. 21. 9. 2009 - 2 Va 4/09

  • Dem Insolvenzverwalter steht ausnahmsweise aus § 242 BGB in Verbindung mit dem Sicherungsvertrag ein fälliger Anspruch auf Rückgewähr der Grundschulden gegen den Grundschuldgläubiger zu, wenn und sobald feststeht, dass der betroffene nachrangige Grundschuldgläubiger wegen vorrangiger, anderweitig wertausschöpfenden Belastungen des Grundstücks sein Absonderungsrecht nicht auch nur teilweise wird verwirklichen können.

    LG Regensburg, Urt. v. 21. 9. 2009 - 4 O 1442/09 (2)

  • 1.
    Hat ein Unterhaltsschuldner, der über keinen Schulabschluss und keine Berufsausbildung verfügt, zu keinem Zeitpunkt ein Einkommen erzielt, das ihm unter Berücksichtigung des Selbstbehalts die Zahlung des Regelunterhalts ermöglicht hätte, so kommt auch die Zurechnung fiktiven Einkommens wegen unzureichender Erwerbsmühungen nicht in Betracht.
    2.
    Verbindlichkeiten und deren Tilgung kann auch dann nur in sehr eingeschränktem Umfang Bedeutung für die Leistungsfähigkeit beigemessen werden, wenn diese vor der Geburt des unterhaltsberechtigten Kindes entstanden sind. Den Unterhaltsschuldner trifft vielmehr grds. eine Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz, wenn dieses Verfahren zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt eines minderjährigen Kindes dadurch sicherzustellen, dass ihm Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten eingeräumt wird.

    OLG Brandenburg, Urt. v. 9. 4. 2009 - 9 UF 202/07

  • 1.
    Für einen Betriebsübergang muss die "organisierte Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit" ihre Identität bewahren (Art. 1 Nr. 1 lit. b Richtlinie 2001/23/EG).
    2.
    Dabei ist nicht so sehr auf die konkrete Organisation der verschiedenen Produktionsfaktoren durch den Unternehmer abzustellen als vielmehr auf den Zusammenhang der Wechselbeziehung und gegenseitigen Ergänzung, der die Produktionsfaktoren verknüpft.
    3.
    Wird die übertragene Einheit in die Struktur des Erwerbers eingegliedert, so fällt dieser Zusammenhang der funktionellen Verknüpfung der Wechselbeziehung und gegenseitigen Ergänzung zwischen den für einen Betriebsübergang maßgeblichen Faktoren nicht zwangsläufig weg.
    4.
    Die Beibehaltung der "organisatorischen Selbständigkeit" der übertragenen Einheit ist nicht erforderlich, wohl aber die Beibehaltung des Funktions- und Zweckzusammenhangs zwischen den verschiedenen übertragenen Faktoren, der es dem Erwerber erlaubt, diese Faktoren zur Verfolgung einer bestimmten wirtschaftlichen Tätigkeit zu nutzen, auch wenn sie in eine andere Organisationsstruktur eingegliedert worden sind.
    5.
    Eine bloße Auftragsnachfolge erfüllt für sich genommen diese Voraussetzung nicht. Dies gilt auch dann, wenn ein Dienstleistungsauftrag der einzige Auftrag eines Betriebes ist.
    6.
    Sind in der Organisationsstruktur des Betriebserwerbers keine in ihrem Funktions- und Zweckzusammenhang beibehaltenen Faktoren des Betriebsveräußerers mehr aufrecht erhalten, spricht dies gegen einen Betriebsübergang.
    7.
    Bei der Prüfung, ob eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität übergegangen ist, sind sämtliche den betreffenden Vorgang kennzeichnenden Umstände zu berücksichtigen.

    BAG, Urt. v. 22. 1. 2009 - 8 AZR 158/07

  • Erklärt ein Arbeitnehmer erst mehr als 1 1/2 Jahre nach einer - unzureichenden - Information über einen Betriebsübergang einen Widerspruch, ist dieser verwirkt, wenn zu diesem Zeitpunkt er eine Kündigung des Betriebserwerbers nicht angegriffen und eine ihm angebotene Abwicklungsregelung akzeptiert hat.

    LAG München, Urt. v. 14. 1. 2009 - 10 Sa 360/08

  • Keine Anwaltsbeiordnung für Insolvenzrichter im Verfahren auf gerichtliche Entscheidung über die Aufnahme eines Insolvenzverwalters in die Vorauswahlliste.

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.7.2009 - I-3 VA 1/09

    Nur gepostet, weils so schön peinlich ist. Könnte man auch als Beitrag zur Qualität der Insolvenzgerichte nehmen.

  • BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - IX ZB 11/08 -

    In einem masselosen (Verbraucher-)Insolvenzverfahren kann das Insolvenzgericht dem Mitglied des Gläubigerausschusses anstelle der geltend gemachten Vergütung nach Stundensätzen eine - niedrigere - Pauschalvergütung bewilligen, die sich an der Höhe der (Treuhänder-)Verwaltervergütung orientiert.


    LG Augsburg


    AG Augsburg

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)


  • BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - IX ZR 61/06 -

    Kündigt der Insolvenzverwalter den Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers der Schuldnerin (GmbH), ohne dass beiderseits weitere Erklärungen abgegeben wurden, so ist der Anspruch des gekündigten Geschäftsführers auf Karenzentschädigung aus einem vertraglichen Wettbewerbsverbot keine Masseschuld.


    OLG Frankfurt/Main


    LG Frankfurt/Main

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • BGH, 06.10.2009 – IX ZB 214/08

    Schöpft der Schuldner neue Gelder aus einer lediglich geduldeten Kontoüberziehung und fließen sie infolge seiner Rechtshandlung einem Gläubiger direkt zu, so kommt die Anfechtung dieser mittelbaren Zuwendung durch den Insolvenzverwalter ohne Rücksicht darauf in Betracht, ob aus der Einräumung des Überziehungskredits für die Masse ein pfändbarer Anspruch gegen die Bank entsteht oder durch die Valutierung von Sicherheiten ein entsprechender Rückübertragungsanspruch verloren geht (Aufgabe von BGHZ 170, 276).

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