Hallo,
ich habe da ein Problem und habe in den ganzen Themen nicht das Richtige gefunden, was mir helfen könnte.
Ich habe eine Familiensache, wo der Antragsgegner mehrfach gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen hat und deswegen Ordnungsgelder, bzw. bei Nichtbeitreibung Ordnungshaft festgesetzt wurde. Damals hat der Antragsgegner noch im Inland gewohnt, Ordnungsgeld konnte nicht vollstreckt werden, e.V. wurde abgegeben. Dann kam es zur Vollstreckung der Ordnungshaft und Ladung in die JVA und ab da war der Schuldner weg.
Er wurde nun 1,5 Jahre gesucht, auch über Fahndung und die Strafabteilung und siehe da, nun ist eine Adresse in der Schweiz bekannt geworden.
Die Akte wurde mir nun vom Richter vorgelegt, mit der Bitte um Haftvollstreckung.
Es geht um 16 Tage Ordnungshaft.
Wie mache ich das denn in der Schweiz??? Ich habe keine Ahnung und bin für jeden Tipp dankbar...