Hallo miteinander,
wir haben die Zustellung von 3 Grundschuldurkunden an Eheleute als Schuldner unter einer Anschrift beantragt.
Heute erhalte ich die 3 Urkunden mit 3 Kostenrechnungen vom Gerichtsvollzieher zurück.
Er rechnet bei allen 3 Rechnungen folgendes ab:
Pers. Zust. € 20,--
Schreibausl. f.Tit./VV € 7,00
Wegegeld 2. Zone € 6,50
Auslagenpauschale € 4,--
Ich verstehe nicht, wie er z.B. das Wegegeld hier 3mal abrechnen darf, da er ja die Urkunden gemeinsam zugestellt hat. Auch die Auslagenpauschale wurde 3mal berechnet.
Sollte ich gegen diese Kostenrechnung Erinnerung einlegen?
Vielen Dank für Eure Einschätzung
Grüße MJ