In einer WEG Sache tritt auf der Bekl-Seite für die restliche WEG zunächst einmal ein Anwalt auf, für einen der restlichen ein weiterer Anwalt (es werden Streitigkeiten mit den anderen restlichen WEGs befürchtet). Nachdem der Rest-WEG-Anwalt für einen der restlichen WEGs das Mandat niedergelegt hat, vertritt dieser sich als RA selbst. Nun sind drei Kostenanträge gekommen. Muss der Kl alle drei Rechnungen tragen?
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