Mir wurde eine Akte vorgelegt, in dem das Aufgebot (von meinem Vorgänger) erfolgte für 5 Grundschuldbriefe.
Nun ist mir aber aufgefallen, dass es 3 Hypothekenbriefe und 2 Grundschuldbriefe sind.
Muss ich nun das Aufgebot noch einmal neu machen? Im Aufgebot muss ja eine korrekte Bezeichnung der Urkunde erfolgen und darum würde ich hier schon die Erforderlichkeit eines neuen Aufgebotsverfahrens sehen, kann aber bisher im Kommentar nichts dazu finden.
Was meint ihr?