Guten Morgen,
ich habe einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wegen Unterhaltsforderungen erlassen, in dem ich auf Seite 8 die Zusammenrechnung von laufenden Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch III und Versicherungsleistungen der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft angeordnet habe. Leider fehlt im Vordruck der Satz: Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie ... zu entnehmen. Dieser Satz ist nur bei der Zusammenrechnung von zwei Arbeitseinkommen vorgegeben.
Der zweite Drittschuldner hat nun der Gläubigerin angeraten, beim Vollstreckungsgericht (mir) einen Ergänzungsbeschluss bezüglich der Entnahme des unpfändbaren Grundbetrages zu stellen. Dieser liegt mir jetzt vor.
Meine Frage ist nun, ob ich den Schuldner zu diesem Antrag anhören muss und an wen ich den "Klarstellungsbeschluss" zustellen muss?
Danke für eure Hilfe!