Hallihallo!
Ich wollte mich nochmal erkundigen, wie ihr so die Rahmengebühr in Hinterlegungssachen berechnet, wenn also z.B. ein Sparbuch herausgegeben werden soll.
Nach welchen Kriterien berechnet ihr die Höhe der Gebühr?
Gibt es einen Vordruck für die Kostenrechnung oder schreibt ihr einfach, dass eine Gebühr in der Höhe "X" anfällt, in welchem Verfahren und wer der Kostenschuldner ist? Habt ihr zufällig ein Beispielsexemplar?
Für eure Hilfe wäre ich euch sehr sehr dankbar.
LG, die Südfrucht