Aufhebungsbeschluss wurde erlassen und erst 3 Monate später veröffentlicht und zugestellt. Geht man vom Datum des Aufhebungsbeschlusses aus, dann würden dem TH 200,-- Euro Vergütung zustehen. Geht man von der Zustellung und Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses aus, dann würden dem TH nur 100,-- Euro Vergütung zustehen.
Persönlich bin ich ja der Meinung, dass das Datum des Beschlusses ausschlaggebend ist. Ein Kollege kürzt derzeit in solchen Fällen aber die Vergütung des TH, was ich nicht für richtig befinde.
Wann genau beginnt jetzt die WVP?