Liebe Kollegen,
bei meiner SE hat sich gerade eine Frage aufgetan- und ich bin, muss ich gestehen, gerade etwas verwirrt.
In z.B. Familien- und Betreuungssachen werden ja immer wieder verschiedenste Dinge genehmigt...und nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (z.B. 14 Tage nach Zustellung) mit einem Rechtskraftvermerk an den Empfänger gesandt.
Ich bin der Meinung, es muss aus dem Rechtskraftvermerk ersichtlich sein, wann die RK eingetreten ist. Das Datum muss vermerkt sein. Ich kann mich noch erinnern, dass es früher auch auf den Beschlüssen so vorgesehen war...
"Der Beschluss ist rechtskräftig seit..."
Nun haben sie aber ForumStar bei uns so abgeändert, dass da nur noch steht "Dieser Beschluss ist rechtskräftig"... nun heißt es ja nicht, nur weil es bei ForumStar steht, dass es richtig ist.
Speziell z.B. bei Genehmigungen von Erbausschlagungen ist es ja wichtig, das Rechtskraftdatum zu kennen...wegen der Ausschlagungsfristen...
Ist mir also irgendwas entgangen? Muss auf den Beschluss tatsächlich nicht mehr drauf, WANN der rechtskräftig geworden ist?
LG