Hallo,
habe eine kurze Frage:
eine ähnliche Frage wurde hier schon einmal mit Insolvenzforderungen gestellt.
kann das Insoverfahren beendet werden, wenn noch eine Masseverbindlichkeit aussteht? Eventuell durch Rückstellung?
ist das in der Inso irgendwo verankert oder kann man die 189 ff. inso entsprechend anwenden?
Grüsse