Verzicht auf ein nicht eingetragenes Wohnrecht

  • Ich steh gerade ein wenig auf dem Schlauch.
    Die Betreute hat von ihrem verstorbenen Lebensgefährten ein Wohnrecht vermacht bekommen. dieses Recht wurde nie im Grundbuch eingetragen . Nun lebt die Betreute im Heim und die Betreuerin möchte für sie auf das Wohnrecht verzichten ,da die laufenden kosten der Wohnung nicht mehr getragen werden können und das Wohnrecht nicht mehr ausgeübt wird.
    Die Erben des Lebensgefährten sind bereit 1800,00 € zu zahlen.
    Die Betreuerin beantragt jetzt sie Erteilung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung.
    Ich konnte bisher nichts finden ,wonach eine Genehmigung erforderlich ist.

  • :daumenrau
    Tja, der gute alte 1812er wird allzu oft nur mit Bankgeschäften in Verbindung gebracht .
    Eine Ausnahme nach § 1813 BGB ist vorl. nicht gegeben und wäre nur bei befreiter Betreuerin vorhanden.

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