Ersatz von gegnerischer Haftpflichtversicherung - §765a ZPO?

  • Der Schuldner hat wegen eines Unfalls von der Versicherung der Gegenseite eine Zahlung von 2.500 EUR auf sein gepfändetes P-Konto erhalten. Von diesem Geld muss er seine Zähne richten lassen, die bei dem Unfall beschädigt worden sind. Nach welcher Vorschrift erhöhe ich einmalig den Sockelfreibetrag um diese 2.500 EUR?

    M.E. handelt es sich um einen Fall von § 851 ZPO, zweckgebundene Leistung. Diese Vorschrift wird in § 850 k Abs. 4 nicht genannt. Muss ich diese Sache mal wieder über § 765 a lösen? Unter § 850b oder auch § 54 SGB I passt es nicht, oder? Es ist keine Zahlung der Krankenkasse des Schuldners und auch keine Sozialleistung.

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    § 765 a ZPO

    (1) Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einstellen, wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist.
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    (4) Das Vollstreckungsgericht hebt seinen Beschluss auf Antrag auf oder ändert ihn, wenn dies mit Rücksicht auf eine Änderung der Sachlage geboten ist.
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    5) Die Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln erfolgt in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 und des Absatzes 4 erst nach Rechtskraft des Beschlusses.

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    § 765 a ZPO

    (1) Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einstellen, wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist.
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    (4) Das Vollstreckungsgericht hebt seinen Beschluss auf Antrag auf oder ändert ihn, wenn dies mit Rücksicht auf eine Änderung der Sachlage geboten ist.
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    5) Die Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln erfolgt in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 und des Absatzes 4 erst nach Rechtskraft des Beschlusses.

    ob das Herny wirklich überzeugt?????? Manchmal scheint es, als sei die ZPO / das Gesetz für ihn allenfalls eine Orientierungshilfe.......

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