Ein Mandant spricht bei mir in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vor mit der Angabe, er sei in dieser Sache bisher von einer anderen Anwältin vertreten, diese tue jedoch nichts und lasse sich bei Sachstandsanfragen verleugnen.
Ich habe bei diesem Gespräch festgestellt, dass die Kollegin
- einen Betrag von maximal 3.000,00 € an Ansprüchen gegen den Arbeitgeber in Unkenntnis der tarifvertraglichen Ausschlussfristen durch Untätigkeit hat verfallen lassen,
- einen Betrag von maximal 7.000,00 € bisher nicht verfallener Ansprüche gänzlich übersah.
Es ist mir gelungen, mich mit dem Arbeitgeber außergerichtlich über insgesamt 10.000,00 € auf einen Betrag x zu vergleichen. Der Arbeitgeber hat inhaltliche Einwendungen erhoben, die in der Sache durchaus disktutabel waren, den Ablauf der Ausschlussfrist hat er aber ebenfalls übersehen!
Kann ich neben der 1,3 aus 10.000,00 € in der arbeitsrechtlichen Sache gesondert eine 1,3 aus 3.000,00 € wegen der Anwaltshaftung abrechnen oder gehen die Gebühren aus 3.000,00 € in denen aus 10.000,00 € auf?