Ich habe einen KFB erlassen, in dem Parteireisekosten enthalten sind (km Kosten zum Termin). Auf diese Parteireisekosten hat der Anwalt 19% Mehrwertsteuer berechnet, die ich mit festgesetzt habe. Die Partei ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Jetzt legt die Gegenseite Rechtsmittel bezüglich der Mehrwertsteuer ein.
Darf man die festsetzen oder war das falsch ?