Parteireisekosten Mehrwertsteuer

  • Ich habe einen KFB erlassen, in dem Parteireisekosten enthalten sind (km Kosten zum Termin). Auf diese Parteireisekosten hat der Anwalt 19% Mehrwertsteuer berechnet, die ich mit festgesetzt habe. Die Partei ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

    Jetzt legt die Gegenseite Rechtsmittel bezüglich der Mehrwertsteuer ein.

    Darf man die festsetzen oder war das falsch ?:gruebel:

  • Auf diese Parteireisekosten hat der Anwalt 19% Mehrwertsteuer berechnet, die ich mit festgesetzt habe. Die Partei ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.


    Die Vorsteuerabzugsberechtigung hat damit nichts zu tun. Die Partei kann - im Gegensatz zum RA - keine USt auf Auslagen berechnen, weil sie doch - im Gegensatz zum RA - gar keine Leistung i. S. d. UStG für irgendwen erbringt. Der Beschwerde oder Erinnerung würde ich daher aus diesen Gründen abhelfen.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Auf diese Parteireisekosten hat der Anwalt 19% Mehrwertsteuer berechnet, die ich mit festgesetzt habe. Die Partei ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.


    Die Vorsteuerabzugsberechtigung hat damit nichts zu tun. Die Partei kann - im Gegensatz zum RA - keine USt auf Auslagen berechnen, weil sie doch - im Gegensatz zum RA - gar keine Leistung i. S. d. UStG für irgendwen erbringt. Der Beschwerde oder Erinnerung würde ich daher aus diesen Gründen abhelfen.

    :daumenrau

  • :dito:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!