Hallo,
ich mache erst seit Kurzem Vollstreckung und habe auch gleich mal eine Frage..
Meine Vorgängerin hat noch eine Zwischenverfügung erlassen, in der sie noch einige geltend gemachte Kosten nachgewiesen haben wollte und auch bemängelt hat, dass der Nachname des Schuldners im PfÜB anders angegeben wurde, als im Titel. Trotz mehrmaliger Aufforderung hat sich der Gläubiger bisher nicht gemeldet.
Würdet ihr den PfÜB zurückweisen? Welches Rechtsmittel ist dagegegen möglich?
Und wie macht ihr das generell, wenn nur Nachweise zu geltend gemachten Kosten fehlen? Setzt ihr die dann einfach ab nach mehrmaliger Aufforderung an den Gläubiger? Die Absetzungen in Beschlussform?
Danke schon mal!