Im Rahmen einer Wiederversteigerung sind alle Gläubiger aus Abt. III befriedigt und es ergibt sich ein Überschuss.
An nächster Rangstelle findet sich eine AV-Berechtigte, der ich den Übererlös bedingt zugeteilt habe, hilfsweise der Grundstückseigentümerin (entsprechend Stöber § 92 ZVG Randnr. 7).
Vor Planausführung (Hinterlegung des Übererlöses, da Berechtigter nicht festgestellt ist), wird der der Eigentümerin zustehende Erlösüberschuss gepfändet. Hinterlege ich jetzt nur für die AV-Berechtigte und den Pfändungsgläubiger oder auch für die Eigentümerin?
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