Hallo,
habe in der Suche nicht wirklich was passendes gefunden, hier also meine Frage:
Im April 2013 stellte die Kindesmutter einen Antrag auf Kindergeldberechtigtenbestimmung. Der Vater hatte keinen Kontakt, lebte im Ausland.
Es wurde mit Beschluss vom 07.08.2013 die Mutter als Berechtigte bestimmt, keine Kosten, weglegen...
Da jedoch die Zustellung ins Ausland erfolgte, fiehlen hierfür 30,00 Euro für die Prüfung des Rechtsmittelersuchens an, Schuldner: Kostenschuldner des Verfahrens. Hinzu kommen noch die Auslagen für das Übersetzen des Beschlusses und der Anhörung des KV.
Das Verfahren an sich ist ja gebührenfrei, aber hier sind doch Auslagen angefallen.
Wer ist denn jetzt Kostenschuldner??? Hab in der KostO nur die KM gem. § 2 KostO gefunden...
In dem Beschluss wurde seinerzeit keine Kostenentscheidung getroffen.
Vielen Dank