Ich stelle mein Problem jetzt nochmal unter den Auslandssachen ein. Ich bearbeite unter anderem Auslandssachen und Nachlasssachen.
Gem. § 351 FamFG muss ich überprüfen, ob der Testator noch lebt, wenn sich ein Testament mehr als 30 Jahre in amtlicher Verwahrung befindet. In dem vorliegenden Fall hat das Einwohnermeldeamt mir mitgeteilt, dass sich der Testator nach Frankreich abgemeldet hat. Mir wurde auch eine Anschrift mitgeteilt. Ich habe den Testator sodann angeschrieben und um Rückmeldung gebeten. Eine Rückmeldung ist nicht erfolgt, ein Rückbrief ist jedoch auch nicht eingegangen.
Ich überlege nun ein Beweisaufnahmeersuchen an das zuständige Gericht in Frankreich zu senden, mit der Bitte um Ermittlung, ob der Testator noch lebt.
Was haltet ihr davon? Gibt es andere Ideen?
Danke für die Antworten.