Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Pfüb ausgebracht; Schuldnerin bettelt, dass das Konto wieder freigegeben wird und zahlt einen Teilbetrag. Kollegin nimmt Pfändung zurück. Es kommt, wie es kommen muss, es bleibt bei der einen Zahlung. Da der Pfüb zurückgenommen wurde, kann ich ihn ja nicht so einfach wieder aufleben lassen. Also hat die Kollegin einfach einen neuen Pfüb beantragt, was das Gericht (für mich auch logisch) erstmal abgelehnt hat, weil es schon einen gab mit gleicher Forderung, gegen gleichen DS usw. Danach ist in der Akte nichts mehr passiert. Jetzt bekomme ich sie. Kann ich mit dem Pfüb nun noch irgendwas anfangen? Kann ich z.B. dem Gericht "sagen", wurde zurückgenommen aufgrund ZE, hat nicht bedient, deswegen bitte neuen Pfüb erlassen?
Würde mich über Ratschläge sehr freuen
Vielen Dank und einen schönen Tag.
molestar
PS: Ich gehe davon aus, dass das Konto mittlerweile umgewandelt ist oder gar nicht mehr existiert, aber versuchen würde ich es halt trotzdem gern.