Hallo, ich habe hier folgenden Fall:
Nicht erschienener Zeuge bekommt mehrere, inzwischen sehr hohe Ordnungsgelder. Alle Schreiben, Beschlüsse, Zahlungsaufforderungen kommen zurück mit Aufklebern drauf, in denen inhaltlich steht, die zustellende Gewalt sei fehlerhaft, daher werde die Annahme verweigert, die ZV widerspreche der in Wahrheit geltenden Verfassung etc.
Inzwischen wurde offenbar Klingelschild etc. vom Haus entfernt, sodass der GV zurückmeldet "Vollstreckung nicht möglich".
Hab ich anderweitige Vollstreckungsmöglichkeiten?
Oder bleibt da jetzt nur die O-Haft, und kann ich die überhaupt vollstrecken, wenn die bisherige ZV lediglich aufgrund der fehlenden Identifizierung nicht möglich war?